Klima Loewe Heiz- & Klimatechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Klima Loewe Heiz- & Klimatechnik

Einleitung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Klima Loewe Heiz- & Klimatechnik (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). Sie gelten für alle Verträge und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen des Auftragnehmers mit seinen Auftraggebern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot annimmt und der Auftragnehmer diese Annahme schriftlich bestätigt. Angebote verlieren 14 Tage nach ihrer Abgabe ihre Gültigkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Planung, Lieferung, Montage und Wartung von Heizungs‑, Klima‑ und Lüftungsanlagen sowie den Verkauf von Ersatz‑ und Zubehörteilen.
  2. Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen (z. B. Zugang zu Räumlichkeiten, erforderliche Genehmigungen), damit der Auftragnehmer die Leistung sachgerecht erbringen kann.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
  2. Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Zusatzleistungen oder Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.
  3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahngebühren.
  4. Für Sonderanfertigungen oder größere Projekte kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Anzahlungen: Zur Absicherung von Material‑ und Planungskosten gelten folgende Anzahlungsregelungen:

  • Bei Aufträgen mit einem Bruttoauftragswert ab 1 500 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
  • Bei Aufträgen mit einem Bruttoauftragswert ab 6 000 € ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.

Der Auftragnehmer beginnt mit der Beschaffung der Materialien und der Ausführung der Leistungen erst nach Eingang der jeweiligen Anzahlung. Die Restzahlung ist bei Fertigstellung beziehungsweise Übergabe des Werkes fällig.

§ 5 Liefer- und Leistungstermine

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
  3. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen.
  2. Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Für Materialien oder Bauteile, die der Auftraggeber beistellt oder die nicht über den Auftragnehmer bezogen wurden ("Fremdmaterial"), übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistungsansprüche. Etwaige Mängel oder Schäden, die auf solches Fremdmaterial zurückzuführen sind, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  5. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten hierzu sind der gesonderten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
  2. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu finden.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
  2. Für Verträge mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.